Kleiderkammer

Bundesweit versorgen viele DRK-Kleiderkammern Millionen von Menschen mit gut erhaltener Kleidung und Schuhen und vielen weiteren Gütern zur materiellen Grundversorgung. Wir helfen Menschen in Notlagen und schwierigen sozialen Situationen schnell und unbürokratisch mit diesem Angebot.

Was bekommt man in den Kleiderkammern?

  • gut erhaltene Kleider, Hosen, Jacken und Mäntel
  • gut erhaltene Schuhe und Stiefel für den Sommer/Winter
  • Wäsche, Bettzeug und Decken
  • und vieles andere mehr

Unsere Kleiderkammer

Der DRK Kreisverband Eilenburg sammelt kontinuierlich gebrauchte Kleidung und Textilien, um diese an bedürftige Menschen weiterzugeben. Die Sachen können direkt in der DRK-Kleiderkammer abgegeben werden.

Es wird mehr gebrauchte Kleidung gespendet, als an bedürftige Menschen weitergegeben werden kann. Ihre Spende kommt dennoch einem guten Zweck zugute! Wir geben den Überschuss an Kleidung und beschädigte Kleidungsstücke an Recyclingfirmen weiter.

Die Erlöse aus den Kleidersammlungen kommen den sozialen Projekten des DRK Kreisverbandes Eilenburg zugute.

Öffnungszeiten:

Kleiderspendenausgabe (keine Annahme möglich!):

Dienstag10:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag10:00 – 13:00 Uhr

Kleiderspendenannahme nur noch an folgenden Tagen möglich:

Montag09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch09:00 – 13:00 Uhr
Freitag09:00 – 13:00 Uhr

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt vor Ort auf oder Kontaktieren Sie uns per Mail.

Jetzt Spenden

Spenden Sie und helfen Sie uns Helfen.

DRK Eilenburg e.V. engagiert sich für verschiedenste soziale Projekte. Mit Ihrer Hilfe können wir weiterhin so erfolgreich agieren wie in den letzten Jahren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Spende kommt direkt bei den Menschen in Not an. Wir setzen Sie dort ein, wo sie am nötigsten gebraucht wird.  

Unsere Bankverbindung

Kreisverband Eilenburg e.V. 

Kontonummer: 223 001 104 1    BLZ: 860 555 92     Bank: Sparkasse Leipzig

IBAN:   DE41 860 555 922 230 011 041       BIC: WELADE8LXXX 

Bitte beachten Sie: Für Spenden bis 200 Euro gilt der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt.